❓ Dokument 20/10870
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der aufkommensneutralen Grundsteuerreform in Hessen und den damit verbundenen Hebesatzanpassungen. Die Fragesteller möchten Informationen über die geplanten Anpassungen und deren Veröffentlichung erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Hessen, die Grundsteuerzahler sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Veröffentlichung der Hebesatzanpassungen, zur Basis des Grundsteueraufkommens und zu den Berücksichtigungen vergangener und geplanter Änderungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, Anfang Juli 2024 den Kommunen die notwendigen Hebesatzanpassungen mitzuteilen. Die Berechnungen zur Aufkommensneutralität basieren auf den Volumina der Steuermessbeträge nach altem und neuem Recht, ohne Berücksichtigung des Grundsteueraufkommens der letzten Jahre.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da die Grundsteuerreform Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen hat. Die Landesregierung betont die Hebesatzautonomie der Kommunen und die Notwendigkeit von Transparenz bei der Anpassung der Hebesätze.