❓ Dokument 20/10880
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Bekämpfung von Kinderehen in Hessen zu erhalten. Es werden spezifische Fragen zu Verfahren zur Aufhebung von Ehen mit minderjährigen Partnern gestellt und die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind minderjährige Ehepartner in Hessen sowie die zuständigen Behörden, die für die Aufhebung von Kinderehen verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Verfahren zur Aufhebung von Kinderehen, den Ergebnissen dieser Verfahren und den Maßnahmen der Landesregierung zur Verhinderung von Kinderehen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
In den Jahren 2021 und 2022 wurden in Hessen zwei Verfahren zur Aufhebung von Ehen mit minderjährigen Partnern geführt. Ein Verfahren wurde zurückgenommen, das andere ist noch anhängig. Es gibt keine automatisierte Erfassung der Daten zu Kinderehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie auf die Problematik von Kinderehen hinweist und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Praxis betont. Die Antworten der Regierung zeigen, dass es Herausforderungen bei der Datenerfassung und der rechtlichen Umsetzung gibt.