❓ Dokument 20/109
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Christoph Degen (SPD) thematisiert die Möglichkeit, an pädagogisch selbstständigen Schulen auf Noten zu verzichten und stattdessen schriftliche Bewertungen zu erstellen. Es wird erörtert, welche Schulformen und Jahrgangsstufen betroffen sind und welche Voraussetzungen dafür gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an pädagogisch selbstständigen Schulen in Hessen sowie die Lehrkräfte, Eltern und die Schülerschaft dieser Schulen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, für welche Schulformen und Jahrgangsstufen schriftliche Bewertungen anstelle von Noten ermöglicht werden sollen, wann diese Regelung in Kraft treten könnte und welche Änderungen in Gesetzen oder Verordnungen notwendig sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Kultusministers stellt klar, dass es keine Schulformen oder Jahrgangsstufen ausschließt. Die ersten Schulen könnten voraussichtlich im Schuljahr 2020/2021 selbstständig arbeiten. Ein Zeugnis mit Ziffernnoten ist beim Verlassen der Schule weiterhin erforderlich.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über den Verzicht auf Noten und die Einführung schriftlicher Bewertungen ist Teil einer größeren Schulreform in Hessen. Es gibt unterschiedliche Meinungen zu den Auswirkungen dieser Reform auf die Qualität der Bildung und die Bewertung von Schülerleistungen.