❓ Dokument 20/10906
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Praxis der Ausstellung von Prüfungszeugnissen auf selbstgewählte Vornamen an hessischen Universitäten thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach den rechtlichen Grundlagen und den Entscheidungen der Universitäten in diesem Kontext.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende an hessischen Universitäten, insbesondere inter- und transgeschlechtliche Personen, die ihre Vornamen anpassen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den rechtlichen Regelungen zur Eintragung von Vornamen in Prüfungszeugnisse und warum staatliche Prüfungsämter diese Praxis nicht übernehmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine spezifischen Verwaltungsvorschriften erlassen, die die Eintragung von selbstgewählten Vornamen regeln. Die Entscheidung über die Eintragung liegt im Ermessen der Universitäten, die sich an geltendes Namensrecht halten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Prüfungszeugnissen und die Herausforderungen, die inter- und transgeschlechtliche Personen in Hessen erleben. Die Diskussion über das Transsexuellengesetz und die geplanten Reformen wird ebenfalls angesprochen.