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HessenKleine Anfrage

❓ Ausstellung von Prüfungszeugnissen auf selbstgewählte Vornamen – Teil 3

6. April 2023Dokument 20/10906 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn, Walter Wissenbach
Prüfungszeugnisseselbstgewählte VornamenUniversitätenTranssexuellengesetz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Praxis der Ausstellung von Prüfungszeugnissen auf selbstgewählte Vornamen an hessischen Universitäten thematisiert. Die Fragesteller erkundigen sich nach den rechtlichen Grundlagen und den Entscheidungen der Universitäten in diesem Kontext.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Studierende an hessischen Universitäten, insbesondere inter- und transgeschlechtliche Personen, die ihre Vornamen anpassen möchten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den rechtlichen Regelungen zur Eintragung von Vornamen in Prüfungszeugnisse und warum staatliche Prüfungsämter diese Praxis nicht übernehmen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine spezifischen Verwaltungsvorschriften erlassen, die die Eintragung von selbstgewählten Vornamen regeln. Die Entscheidung über die Eintragung liegt im Ermessen der Universitäten, die sich an geltendes Namensrecht halten.

Quelle: Hessen, Dokument 20/10906, Wahlperiode 20, eingereicht 6. April 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.