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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ukrainischer Kriegsflüchtlinge - Teil II

12. April 2023Dokument 20/10917 · WP 20Hessen
Volker Richter, Arno Enders, Dimitri Schulz
Sozialversicherungukrainische KriegsflüchtlingeArbeitsmarktintegrationTransferleistungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Hessen seit März 2022. Die Fragesteller stellen Fragen zur Anzahl der Beschäftigten, die Transferleistungen beziehen, und zur Arbeitsmarktintegration dieser Gruppe.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ukrainische Kriegsflüchtlinge, die seit Februar 2022 in Hessen leben, sowie die hessische Landesregierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Transferleistungen beziehen, sowie zur Arbeitsmarktintegration und den Maßnahmen der Landesregierung gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass im August 2022 706 ukrainische Staatsbürger in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung leistungsberechtigt nach SGB II waren. Im Dezember 2022 waren 52.796 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im Leistungsbezug nach SGB II. Für SGB XII liegen keine aktuellen Daten vor.

Quelle: Hessen, Dokument 20/10917, Wahlperiode 20, eingereicht 12. April 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.