❓ Dokument 20/10917
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Hessen seit März 2022. Die Fragesteller stellen Fragen zur Anzahl der Beschäftigten, die Transferleistungen beziehen, und zur Arbeitsmarktintegration dieser Gruppe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ukrainische Kriegsflüchtlinge, die seit Februar 2022 in Hessen leben, sowie die hessische Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Transferleistungen beziehen, sowie zur Arbeitsmarktintegration und den Maßnahmen der Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass im August 2022 706 ukrainische Staatsbürger in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung leistungsberechtigt nach SGB II waren. Im Dezember 2022 waren 52.796 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit im Leistungsbezug nach SGB II. Für SGB XII liegen keine aktuellen Daten vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Integration ukrainischer Kriegsflüchtlinge auf und thematisiert die Unterschiede in der Erwerbstätigkeit im Vergleich zu anderen EU-Staaten. Die Landesregierung erkennt die Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Sprachkurse und Kinderbetreuung, und plant Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration.