❓ Dokument 20/10921
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Anhebung der Altersgrenze für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Hessen thematisiert. Ziel ist es, den Betroffenen zu ermöglichen, ihren Ruhestand bis zum vollendeten 68. Lebensjahr auf Antrag hinauszuschieben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie viele Personen von der Anhebung der Altersgrenze profitieren, wie sich die personelle Ausstattung der Gerichte verbessern wird und welche weiteren Maßnahmen geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erwartet, dass 19 Personen im Jahr 2023, 45 im Jahr 2024 und 53 im Jahr 2025 einen Verlängerungsantrag stellen könnten. Zudem wird eine spürbare Entlastung der Gerichte erwartet. Die Neuregelung könnte die Prozessführung in langwierigen Strafprozessen verbessern und zu jährlichen Einsparungen von rund 24.000 € pro Personalfall führen.
⚡ Einordnung
Die Neuregelung wird als positiv für die Justiz in Hessen betrachtet, da sie die personelle Situation verbessern und die Attraktivität des Berufs steigern könnte. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der zusätzlichen Kosten und der langfristigen Auswirkungen auf die Justiz.