❓ Dokument 20/10954
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Auswirkungen der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Hessen. Insbesondere wird untersucht, wie die neuen Anforderungen an Heizungsanlagen ab 2024 die Bürger und die Wirtschaft betreffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eigentümer von Wohngebäuden in Hessen, Handwerksbetriebe, Mieter sowie die allgemeine Bevölkerung, die von den Änderungen im Heizungssektor betroffen sein wird.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Auswirkungen der neuen Heizungsanforderungen, der finanziellen Belastung für Eigentümer und der Unterstützung durch die Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen betonen, dass keine neuen Austauschpflichten für Heizungsanlagen eingeführt werden. Der Austausch erfolgt nur bei unreparierbaren Heizungen. Zudem wird auf die Technologieoffenheit des Gesetzesentwurfs hingewiesen, die den Eigentümern Flexibilität bei der Umsetzung ermöglicht.
⚡ Einordnung
Die geplante Änderung des GEG wird sowohl von der Landesregierung als auch von verschiedenen Interessengruppen diskutiert. Es gibt Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastungen für Eigentümer und der Notwendigkeit von Gebäudesanierungen, während gleichzeitig die Notwendigkeit der Wärmewende und der Klimaziele betont wird.