❓ Auswirkungen der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Hessen – Teil 6
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Hessen behandelt, die ab 2024 vorschreibt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es wird auch auf die finanziellen Auswirkungen für Bürger und Wirtschaft eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eigentümer von Wohngebäuden in Hessen, insbesondere Privatpersonen, sowie Mieter, die vor möglichen Mehrkosten geschützt werden sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung dem Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen wird und ob Änderungsanträge geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat im ersten Durchgang keine Stellungnahme-Anträge gestellt, da das Gesetz keiner Zustimmung des Bundesrats bedarf. Zudem wird klargestellt, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden dürfen.