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HessenKleine Anfrage

❓ Auswirkungen der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Hessen – Teil 6

24. April 2023Dokument 20/10956 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
Gebäudeenergiegesetzerneuerbare EnergienHeizungenSozialleistungenWärmewende
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Hessen behandelt, die ab 2024 vorschreibt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es wird auch auf die finanziellen Auswirkungen für Bürger und Wirtschaft eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Eigentümer von Wohngebäuden in Hessen, insbesondere Privatpersonen, sowie Mieter, die vor möglichen Mehrkosten geschützt werden sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, ob die Landesregierung dem Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen wird und ob Änderungsanträge geplant sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat im ersten Durchgang keine Stellungnahme-Anträge gestellt, da das Gesetz keiner Zustimmung des Bundesrats bedarf. Zudem wird klargestellt, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden dürfen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/10956, Wahlperiode 20, eingereicht 24. April 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.