❓ Dokument 20/10956
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Hessen behandelt, die ab 2024 vorschreibt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es wird auch auf die finanziellen Auswirkungen für Bürger und Wirtschaft eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eigentümer von Wohngebäuden in Hessen, insbesondere Privatpersonen, sowie Mieter, die vor möglichen Mehrkosten geschützt werden sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung dem Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen wird und ob Änderungsanträge geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat im ersten Durchgang keine Stellungnahme-Anträge gestellt, da das Gesetz keiner Zustimmung des Bundesrats bedarf. Zudem wird klargestellt, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden dürfen.
⚡ Einordnung
Die geplante Änderung des GEG ist politisch umstritten, da sie sowohl den Klimaschutz fördert als auch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastungen für Mieter und Vermieter aufwirft. Die Diskussion über soziale Ausgleichsmaßnahmen ist ebenfalls relevant.