❓ Dokument 20/11006
📋 Worum geht es?
Die Anfrage von Dr. Ulrich Wilken befasst sich mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte an den hessischen Sozialgerichten. Es werden Fragen zu den Vorbereitungen, Schulungsmaßnahmen und der Aktenübermittlung an Externe gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Richterinnen und Richter sowie Justizangestellte an den hessischen Sozialgerichten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Akte, der Teilnahme an Schulungen und der Form der Aktenübermittlung an Externe gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Regierung berichtet, dass alle Richterinnen und Richter sowie Bedienstete an Schulungen teilgenommen haben. Die Übermittlung der Akten erfolgt elektronisch oder auf Datenträgern per Post.
⚡ Einordnung
Die Einführung der elektronischen Akte wird als wichtiger Schritt in der Digitalisierung der Justiz angesehen. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Schulung und Einarbeitung der Justizangestellten.