❓ Dokument 20/11016
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die 24-Stunden-Pflege thematisiert, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rolle der Landesregierung im Pflegesystem. Es werden Fragen zur Notwendigkeit, zu Vermittlungsagenturen und zu Qualitätsanforderungen aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegebedürftige, Angehörige, Pflegekräfte sowie Vermittlungsagenturen im Bereich der 24-Stunden-Pflege.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einschätzung der 24-Stunden-Pflege durch die Landesregierung, zur Anzahl der Vermittlungsagenturen, zu Qualitätsanforderungen und zur Finanzierung durch die Pflegeversicherung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht die 24-Stunden-Pflege als notwendige Leistung an, kann jedoch keine belastbaren Daten zu Vermittlungsagenturen liefern. Es bestehen keine spezifischen Qualitätsanforderungen für diese Agenturen. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Die Einhaltung von Ruhezeiten in der Live-In-Pflege ist abhängig von den jeweiligen Vertragsmodellen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert wichtige Aspekte der Pflegepolitik in Hessen und könnte zu Diskussionen über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Pflegekräfte und Pflegebedürftige führen. Die Landesregierung plant eine Erhöhung der Leistungsbeträge im Pflegegeld, was als positiver Schritt angesehen wird.