❓ Dokument 20/11022
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Problematik angesprochen, dass Privatfahrzeuge von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren im Alarmierungsfall im Verkehr aufgehalten werden. Dies könnte die Hilfsfristen gefährden und die schnelle Anfahrt zum Einsatzort beeinträchtigen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen sowie die Bürger, die auf die schnelle Hilfe der Feuerwehr angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung die Einführung eines (grünen) Warnlichtes für Privatfahrzeuge von Feuerwehrmitgliedern in Betracht zieht, um deren Sichtbarkeit im Verkehr zu erhöhen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Fälle, in denen die Hilfsfristen aufgrund der Anfahrt von Feuerwehrmitgliedern in Privatfahrzeugen überschritten wurden. Zudem ist die Einführung eines grünen Warnlichtes rechtlich nicht möglich, da dies gegen bestehende Vorschriften verstößt.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über die Sichtbarkeit von Feuerwehrmitgliedern im Verkehr ist politisch relevant, da sie die Sicherheit der Einsatzkräfte und die Effizienz der Einsätze betrifft. Es gibt Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für neue Warnlichtsysteme.