❓ Dokument 20/1103
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Umsetzung der Freistellung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie die Erstattung von weitergewährten Arbeitsentgelten thematisiert. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) verwiesen und die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, private Arbeitgeber, Gemeinden sowie die Hessische Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Umsetzung der Freistellung, zur Erstattung von Arbeitsentgelten und zu den Abgrenzungskriterien für private Arbeitgeber gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass keine detaillierten Erkenntnisse zu Problemen bei der Freistellung vorliegen. Es gibt keine statistische Erfassung von Fällen, in denen die Erstattung von Arbeitsentgelten abgelehnt wurde. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Gemeinden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung verdeutlichen die Herausforderungen, die ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in Hessen bei der Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf haben. Es wird auf die Notwendigkeit von Unterstützung und Flexibilität im Arbeitsumfeld hingewiesen.