❓ Dokument 20/11038
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Einstufung der Driedorfer Talsperre als offenes Gewässer durch das Regierungspräsidium Gießen hinterfragt. Die Fragestellerin möchte klären, warum bestimmte Fischarten nicht besetzt werden dürfen und ob die tatsächliche Beschaffenheit des Zulaufs, des Rehbachs, bei dieser Entscheidung berücksichtigt wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Pachtinhaber der Driedorfer Talsperre, insbesondere die Sportfischervereine Dillenburg und Driedorf sowie die Umweltbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Driedorfer Talsperre korrekt als offenes Gewässer eingestuft wurde, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschah und ob die Beschaffenheit des Rehbachs geprüft wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bestätigt, dass die Driedorfer Talsperre nicht die Anforderungen für eine ständige Absperrung des Fischwechsels erfüllt. Es wurde festgestellt, dass über den Ablauf kein Fischwechsel möglich ist, jedoch im Zulaufbereich eine ständige Absperrung fehlt. Die Pächtern wurde untersagt, bestimmte Fischarten zu besetzen.
⚡ Einordnung
Die Entscheidung, die Talsperre als offenes Gewässer einzustufen, könnte Auswirkungen auf die Fischereirechte und die Freizeitgestaltung der Pachtinhaber haben. Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Einstufung von Gewässern, was zu politischer Diskussion führen kann.