❓ Dokument 20/11057
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Anwendung der Bestimmungen der §§ 73 ff. des Asylgesetzes in Hessen thematisiert. Der Fragesteller möchte Informationen über die Anzahl der anerkannten Asylbewerber und die Widerrufs- sowie Rücknahmeverfahren der Asyleigenschaft seit 2015.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die anerkannten Asylbewerber in Hessen, die seit 2015 eingereist sind, sowie die zuständigen Behörden, die für die Prüfung und Entscheidung über Asylanträge verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fordert Auskunft über die Anzahl der anerkannten Asylbewerber, die in Hessen leben, sowie über die Fälle von Widerruf und Rücknahme der Asyleigenschaft gemäß den entsprechenden Paragraphen des Asylgesetzes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung verweist darauf, dass die Daten zur ausländischen Bevölkerung im Ausländerzentralregister erfasst werden. Konkrete Zahlen zu Widerrufen und Rücknahmen können jedoch nicht bereitgestellt werden, da die Datenhoheit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegt und die Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse hat.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die aktuellen Herausforderungen und Verfahren im Asylwesen in Hessen beleuchtet. Die Antwort zeigt die Schwierigkeiten auf, die mit der Erfassung und Bereitstellung von Daten über Asylbewerber verbunden sind.