❓ Dokument 20/11084
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert, wie das Land Hessen Immobilien durch Staatserbrecht erwirbt und welche finanziellen und verwaltungstechnischen Aspekte damit verbunden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger Hessens, die Kommunen sowie die Verwaltungseinheiten, die mit Erbschaften und Immobilienverkäufen zu tun haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der geerbten Immobilien, deren Verkauf und zur Verwertung der Erbschaften gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
In den letzten fünf Jahren wurden 2.499 Flurstücke geerbt, 1.769 Flurstücke verkauft und 481 Flurstücke lagen außerhalb Hessens. Die Erlöse aus Verkäufen betrugen insgesamt 11.063.396,10 €.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur finanziellen Handhabung von Erbschaften auf und beleuchtet die Herausforderungen, die sich aus überschuldeten Immobilien ergeben. Es gibt keine Vorzugspreise für Kommunen, was die Veräußerung betrifft.