❓ Dokument 20/11098
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Neuregelung des § 105d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) thematisiert. Der Fragesteller stellt Fragen zur Zuständigkeit und den Kriterien für die Erteilung von Ermächtigungen sowie zu rechtlichen Bedenken bezüglich der Haftung von Ärzten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere ausländische Ärzte, die in Hessen arbeiten möchten, sowie die Flüchtlinge, die ärztliche Versorgung benötigen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt nach den zuständigen Behörden, den Kriterien für die Ermächtigung und den rechtlichen Risiken für Ärzte, die unter § 105d AufenthG tätig werden sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung weist die rechtlichen Bedenken des Fragestellers zurück und erklärt, dass die zuständigen Behörden an Kriterien für die Erteilung von Ermächtigungen arbeiten. Es gibt keine straf- und haftungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Regelung des § 105d AufenthG ist politisch relevant, da sie die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen in Hessen betrifft. Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die rechtlichen Risiken für Ärzte, was zu Kontroversen führen kann.