❓ Dokument 20/11121
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Praxis des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main kritisiert, bei der Weitergabe von Entscheidungen an Journalisten zunehmend das Aktenzeichen der vorangegangenen Gerichtsinstanz nicht zu nennen. Dies wird als problematisch für die Justizberichterstattung angesehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Journalisten, die über gerichtliche Entscheidungen berichten möchten, sowie die Öffentlichkeit, die Zugang zu Informationen über Gerichtsverfahren haben möchte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Praxis des Oberlandesgerichts gestellt, insbesondere zur Begründung der Anonymisierung, den rechtlichen Grundlagen und der Transparenz bei der Veröffentlichung von Entscheidungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers der Justiz besagt, dass keine zunehmende Praxis zur Nichtnennung von Aktenzeichen existiert. Presseanfragen nach Aktenzeichen seien selten und würden im Einklang mit dem Hessischen Pressegesetz beantwortet. Die Anonymisierung diene dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort werfen Fragen zur Transparenz und Pressefreiheit auf. Kritiker befürchten, dass die Anonymisierung die Berichterstattung über wichtige gerichtliche Entscheidungen erschwert.