❓ Dokument 20/11123
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Vollsperrung der L 3011 zwischen Hofheim und Lorsbach thematisiert. Der VGH stellte fest, dass die geplante Vollsperrung unverhältnismäßig sei und die Belange lokaler Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner und Unternehmen in Hofheim und Lorsbach sowie die Verkehrsteilnehmer auf der L 3011.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Umsetzung der Sanierungsarbeiten, zur Berücksichtigung der Interessen betroffener Betriebe und zur Einbindung von Hessen Mobil in die Planung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bestätigen, dass die Sanierungsarbeiten im Juli beginnen werden. Hessen Mobil wird angewiesen, die Belange der betroffenen Unternehmen stärker zu berücksichtigen.
⚡ Einordnung
Der Beschluss des VGH hat politische Relevanz, da er die Vorgehensweise bei Sanierungsmaßnahmen in Hessen beeinflusst. Die Sensibilisierung von Hessen Mobil könnte zu einer besseren Berücksichtigung der Interessen betroffener Akteure führen.