❓ Dokument 20/11138
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird das duale Studium in Hessen thematisiert, insbesondere die Vergütung der Studierenden, Urlaubsansprüche und die Notwendigkeit von Studienverträgen. Die Ministerin für Wissenschaft und Kunst beantwortet die Fragen zu den Rahmenbedingungen und Regelungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind dual Studierende, Hochschulen, Berufsakademien und Unternehmen in Hessen, die an dualen Studiengängen beteiligt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu Vergütungshöhen, Urlaubsansprüchen und der Notwendigkeit von Ausbildungs- bzw. Studienverträgen gestellt. Zudem wird nach der durchschnittlichen Studienzeit der dualen Studiengänge gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Ministerin erklärt, dass die Vergütung der dual Studierenden von den Praxisunternehmen festgelegt wird und sich an branchenüblichen Regelungen orientiert. Urlaubsansprüche werden in den Verträgen geregelt, und es wird auf die Notwendigkeit von Ausbildungs- und Studienverträgen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Antworten der Ministerin zeigen die Vielfalt und Komplexität des dualen Studiums in Hessen auf. Es gibt unterschiedliche Regelungen je nach Hochschule und Branche, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Studierenden und Unternehmen mit sich bringt.