❓ Dokument 20/11151
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Landesregierung zu ihrer Haltung bezüglich der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder der Fraport AG befragt. Es wird diskutiert, ob die Landesregierung eine Reduzierung der Altersgrenze auf 70 Jahre angestrebt hat und welche Kriterien bei der Nominierung der Kandidaten berücksichtigt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Aufsichtsratsmitglieder der Fraport AG, die Landesregierung Hessen sowie die Anteilseigner der Fraport AG.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung eine Altersgrenze von 70 Jahren für Aufsichtsratsmitglieder gefordert hat und warum Kandidaten nominiert wurden, die über dieser Grenze liegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht starre Altersgrenzen als nicht zweckmäßig an und betont, dass es keine festen Altersgrenzen bei der Fraport AG gibt. Zudem wird erklärt, dass die Nominierung der Kandidaten unter Berücksichtigung ihrer Eignung und Erfahrung erfolgte.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist politisch relevant, da sie Fragen der Altersdiskriminierung und der Unternehmensführung aufwirft. Die Landesregierung betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Mix aus Erfahrung und neuen Kräften im Aufsichtsrat.