❓ Dokument 20/11181
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Zuwanderung von Personen im Rahmen des UNHCR-Resettlement-Verfahrens thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach den Verteilungsmodalitäten, den rechtlichen Grundlagen und den Kosten, die mit der Unterbringung dieser Personen verbunden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Zuwanderer aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, Irak, Sudan, Jemen und Eritrea sowie die hessischen Behörden, die für die Unterbringung und Integration zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verteilung der Zuwanderer auf die Bundesländer, zur Rechtsgrundlage der Verteilung, zur Anzahl der nach Hessen zugewiesenen Personen und zu den Kosten der Unterbringung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung führt keine Statistik über die Zuweisungen nach Hessen und die Herkunftsländer. Die Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, und die Kosten für die Unterbringung tragen die Landkreise und Gemeinden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Zuwanderung auf. Es gibt keine klaren Zahlen zu den Zuweisungen nach Hessen, was die Diskussion über die Integration und Unterstützung von Flüchtlingen betrifft.