❓ Dokument 20/11186
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Stromverbrauch in Hessen zwischen 2018 und 2022 sowie der Anteil erneuerbarer Energien thematisiert. Es wird auf die Herausforderungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes eingegangen, das eine höhere Nutzung erneuerbarer Energien für Heizungen fordert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere Hausbesitzer und Mieter, die Heizsysteme installieren oder umrüsten müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromverbrauch in Hessen sowie Prognosen für die kommenden Jahre aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass der Anteil erneuerbarer Energien im Stromverbrauch in Hessen in den Jahren 2018 bis 2021 zwischen 22,7 % und 25,4 % lag. Für 2022 liegen noch keine Daten vor. Prognosen für die Jahre 2023 bis 2032 werden nicht erstellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Notwendigkeit, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dies könnte Auswirkungen auf die Heizkosten und die Energieversorgung in Hessen haben.