❓ Zuwendung von Geldauflagen bei Strafverfahren
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Praxis der Zuwendung von Geldauflagen bei Strafverfahren in Hessen thematisiert. Es wird untersucht, wie viele Einrichtungen auf einer Liste stehen, die als Empfänger von Geldauflagen in Betracht kommen, und welche Kriterien für deren Auswahl gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind gemeinnützige Organisationen in Hessen, die Geldauflagen aus Strafverfahren erhalten können, sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften, die diese Entscheidungen treffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Einrichtungen auf der Liste, den Kriterien für deren Aufnahme und zur Transparenz der Zuweisungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Liste umfasst 1.174 Einrichtungen, die Kriterien zur Aufnahme sind unter anderem die Vorlage von Satzungen und Nachweisen der Gemeinnützigkeit. Die Liste wird vierteljährlich aktualisiert. Die Gesamtbeträge der Geldauflagen an gemeinnützige Organisationen in den Jahren 2018 bis 2022 werden aufgelistet.