❓ Dokument 20/11245
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Anzahl der Einbürgerungen in Hessen im Jahr 2021 sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mehrstaatlichkeit und Ausnahmeregelungen gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausländische Personen, die in Hessen eine deutsche Staatsbürgerschaft anstreben, sowie die hessische Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Einbürgerungen mit Mehrstaatlichkeit, zur Änderung der Verfahrensweisen ausländischer Staaten und zu Ausnahmeregelungen im Einbürgerungsprozess gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessische Landesregierung gibt an, dass keine Hinweise auf Änderungen ausländischer Staaten vorliegen, die eine Mehrstaatlichkeit ermöglichen. Zudem wird auf vorherige Anfragen verwiesen, da weitergehende Daten nicht erfasst werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage könnte politisch relevant sein, da sie auf die Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Einbürgerung in Hessen hinweist. Es gibt möglicherweise unterschiedliche Meinungen über die Handhabung von Mehrstaatlichkeit und die Kriterien für die Einbürgerung.