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HessenKleine Anfrage

❓ Kosten für Geflüchtete, die dem Land Hessen zugewiesen werden

21. Juni 2023Dokument 20/11258 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
GeflüchteteKostenAsylbewerberleistungsgesetzIntegration
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Kostenverteilung für Geflüchtete zwischen Bund, Land und Kommunen thematisiert. Es wird auf die finanziellen Herausforderungen eingegangen, die sich aus der Zuweisung von Geflüchteten durch den Bund ergeben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Geflüchtete, die in Hessen untergebracht werden, sowie die Kommunen und Landkreise, die für deren Versorgung verantwortlich sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Kostenverteilung, zur Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten und zu den finanziellen Belastungen für das Land Hessen und die Kommunen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Regierung zeigen, dass eine genaue prozentuale Kostenverteilung nicht möglich ist. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 8.937 asylbegehrende Personen und 12.090 Geflüchtete aus der Ukraine dem Land Hessen zugewiesen. Die Gesamtkosten für die Erstaufnahme der asylbegehrenden Personen betrugen 22.117.160 €, während die LAG-Pauschale 2.322.420 € betrug.

Quelle: Hessen, Dokument 20/11258, Wahlperiode 20, eingereicht 21. Juni 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.