❓ Dokument 20/11258
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Kostenverteilung für Geflüchtete zwischen Bund, Land und Kommunen thematisiert. Es wird auf die finanziellen Herausforderungen eingegangen, die sich aus der Zuweisung von Geflüchteten durch den Bund ergeben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Geflüchtete, die in Hessen untergebracht werden, sowie die Kommunen und Landkreise, die für deren Versorgung verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Kostenverteilung, zur Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten und zu den finanziellen Belastungen für das Land Hessen und die Kommunen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung zeigen, dass eine genaue prozentuale Kostenverteilung nicht möglich ist. Im ersten Halbjahr 2023 wurden 8.937 asylbegehrende Personen und 12.090 Geflüchtete aus der Ukraine dem Land Hessen zugewiesen. Die Gesamtkosten für die Erstaufnahme der asylbegehrenden Personen betrugen 22.117.160 €, während die LAG-Pauschale 2.322.420 € betrug.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die finanziellen Herausforderungen, die sich aus der Zuweisung von Geflüchteten ergeben. Es gibt eine Debatte über die angemessene Kostenerstattung durch den Bund, die für die Kommunen und das Land Hessen von großer Bedeutung ist.