❓ Dokument 20/1126
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Problematik von Mikroplastik, das durch Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen in die Umwelt gelangt. Es wird auf die drohenden Konsequenzen für hessische Sportvereine hingewiesen, die von neuen EU-Regelungen betroffen sein könnten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Amateurfußballvereine in Hessen, die Kunstrasenplätze nutzen, sowie die Kommunen, die für deren Instandhaltung verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich nach dem Anteil des Mikroplastikeintrags durch Kunstrasen, der Anzahl der Kunstrasenplätze in Hessen, und ob die Landesregierung für eine Bestandsgarantie oder finanzielle Unterstützung für die Sportvereine eintritt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Ministerin stellen klar, dass es keine Pläne für ein Verbot von Kunstrasenplätzen gibt. In Hessen existieren rund 440 Kunstrasenplätze, und die Landesregierung arbeitet an Konzepten, um die Umweltauswirkungen zu minimieren.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Sorgen der Sportvereine bezüglich der EU-Regelungen und die mögliche Schließung von Sportplätzen. Die Landesregierung betont, dass sie sich für praktikable Lösungen einsetzt.