❓ Dokument 20/11260
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert den Hessenpass mobil, der ab August 2023 für einkommensschwache Menschen in Hessen gelten soll. Es wird gefragt, wer genau von den Vergünstigungen profitieren kann und welche Gruppen möglicherweise ausgeschlossen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Asylbewerberleistungen in Hessen. Auch Menschen mit Behinderungen und Obdachlose werden angesprochen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Berechtigung für den Hessenpass mobil gestellt, insbesondere zu bestimmten Gruppen wie Menschen mit Behinderungen und Obdachlosen. Zudem wird nach einer möglichen Erweiterung des Anspruchskreises gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bestätigt, dass ca. 520.000 Personen für den Hessenpass mobil berechtigt sind, erwartet jedoch nur 60.000 bis 90.000 tatsächliche Nutzer. Menschen mit Behinderungen, die keine Sozialleistungen beziehen, sind nicht automatisch berechtigt. Obdachlose haben Anspruch, wenn sie bestimmte Sozialleistungen erhalten.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um den Hessenpass mobil zeigt die Herausforderungen der sozialen Absicherung in Hessen. Kritiker bemängeln, dass viele bedürftige Gruppen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Landesregierung betont die Notwendigkeit, den Zugang an den Bezug von Transferleistungen zu knüpfen.