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HessenKleine Anfrage

❓ Ausstellung von Prüfungszeugnissen auf selbstgewählte Vornamen – Teil IV

23. Juni 2023Dokument 20/11261 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn, Walter Wissenbach
Prüfungszeugnisseselbstgewählte VornamenNamensrecht
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Frage aufgeworfen, ob in Hessen Prüfungszeugnisse mit selbstgewählten Vornamen ausgestellt werden können. Die Fragesteller beziehen sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis der Universitätsverwaltungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Studierende an hessischen Hochschulen, die ihre Vornamen ändern möchten, sowie die Universitätsverwaltungen, die diese Zeugnisse ausstellen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob es in Hessen Regelungen gibt, die es ermöglichen, dass Prüfungszeugnisse mit einem anderen Namen als dem im Personalausweis vermerkten Namen ausgestellt werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort ausgeführt, dass es keine spezifischen Vorschriften gibt, die die Eintragung eines anderen Namens in Prüfungszeugnissen regeln. Die Hochschulen orientieren sich am geltenden Namensrecht und übernehmen den Namen aus dem Personalausweis.

Quelle: Hessen, Dokument 20/11261, Wahlperiode 20, eingereicht 23. Juni 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.