❓ Dokument 20/11279
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Einführung elektronischer Fußfesseln zur Überwachung von Tätern bei häuslicher Gewalt. Es wird die Effektivität dieser Maßnahme sowie deren verfassungsrechtliche Implikationen diskutiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt werden, sowie die Täter, die durch elektronische Fußfesseln überwacht werden sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, auf welchen Erkenntnissen die Landesregierung die Wirksamkeit der elektronischen Fußfessel stützt und ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen deren Anwendung bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat bereits Neuerungen im Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz beschlossen, die die elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt regeln. Es wird auf positive Erfahrungen aus anderen Ländern verwiesen und die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung betont.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um elektronische Fußfesseln ist politisch umstritten. Während die Landesregierung deren Nutzen betont, gibt es Bedenken hinsichtlich der Grundrechte und der praktischen Umsetzung. Die Frage der Geschlechtergerechtigkeit in der Gewaltprävention wird ebenfalls angesprochen.