❓ Dokument 20/11294
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird untersucht, welche Verwaltungsgebühren für Prüfungen an hessischen Hochschulen anfallen. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen und die Höhe der Gebühren eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende an hessischen Hochschulen sowie die Hochschulen selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Verwaltungsgebühren, deren Festlegung und möglichen Erhöhungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft und Kunst stellt fest, dass an staatlichen Hochschulen in Hessen keine Gebühren für Prüfungen erhoben werden. Gebühren fallen lediglich im Bereich einiger Staatsprüfungen an, die seit 2011 nicht erhöht wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Transparenz der Gebührenordnung und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass in angrenzenden Bundesländern ähnliche Regelungen bestehen.