❓ Dokument 20/11307
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der aktuelle Stand der Digitalisierung des Grundbuchs in Hessen thematisiert. Es wird auf die Herausforderungen und Fortschritte bei der Einführung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die auf das Grundbuch zugreifen, sowie die hessischen Grundbuchämter und die Landesjustizverwaltung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens, zur Pilotierung des Datenbankgrundbuchs und zu den Vorbereitungen in den Grundbuchämtern gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass die hessischen Grundbücher digitalisiert sind und die Einführung des Datenbankgrundbuchs in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern erfolgt. Konkrete Prognosen für die Pilotierung und Kosten sind derzeit noch nicht verfügbar.
⚡ Einordnung
Die Digitalisierung des Grundbuchs ist ein wichtiger Schritt für die Modernisierung der Justiz in Hessen. Es gibt jedoch noch Unsicherheiten bezüglich der Kosten und des Zeitplans, was sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorruft.