❓ Dokument 20/11318
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Thematik des rituellen Missbrauchs in Hessen behandelt. Die Fragesteller möchten Informationen über tatsächliche und vermeintliche Fälle seit dem Jahr 2000 sowie deren strafrechtliche Verfolgung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung sind, sowie die Gesellschaft im Allgemeinen, die durch solche Vorfälle potenziell gefährdet ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fordern Auskunft über die Anzahl der Fälle ritueller Gewalt, die Tatopfer, die Motivationen der Täter sowie die strafrechtlichen Konsequenzen dieser Vorfälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung konnte seit dem Jahr 2000 nur einen Fall ritueller Gewalt in Hessen identifizieren, der 2015 in Frankfurt am Main stattfand. Es handelte sich um einen tödlichen Exorzismus, der zu Verurteilungen führte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Dunkelziffer von ritueller Gewalt auf und thematisiert die Rolle von Therapeuten. Die Antwort der Regierung könnte zu weiteren Diskussionen über die Erfassung solcher Vorfälle und deren Prävention führen.