❓ Dokument 20/11329
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Genehmigungsfähigkeit von Waldkindergärten in Hessen, insbesondere im Hinblick auf die bau-rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Auffassung der Landesregierung zu Waldkindergärten und deren Bedeutung für die frühkindliche Bildung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Waldkindergärten, Eltern, Kinder und Bildungseinrichtungen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Waldkindergärten als Bereicherung für die Bildungslandschaft ansieht und welche Regelungen zur Genehmigung derzeit gelten. Zudem wird nach Änderungsbedarf und möglichen Initiativen auf Bundesebene gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bejaht die Bedeutung von Waldkindergärten und sieht sie als Bereicherung an. Die Genehmigung erfolgt nach dem Baugesetzbuch und der Hessischen Bauordnung. Es wird keine Notwendigkeit für Änderungen der aktuellen Regelungen gesehen, da diese ausreichend Ermessensspielraum bieten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt das Interesse an der Förderung von Waldkindergärten und deren rechtlicher Einordnung. Es gibt eine positive Haltung der Landesregierung, jedoch keine Pläne für eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Baugesetzes.