❓ Wärmeplanung hessischer Kommunen
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Wärmeplanung in hessischen Kommunen thematisiert, insbesondere die Verpflichtung zur Erstellung von Wärmeplänen gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz. Ziel ist die klimaneutrale Beheizung bis 2045, wobei bereits 25 % der betroffenen Kommunen mit der Planung begonnen haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 59 hessischen Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern sowie deren Bürger und Immobilienbesitzer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Energiequelle der Fernwärmenetze, dem Anteil erneuerbarer Energien, gesetzlichen Voraussetzungen für den Anschluss an Fernwärmenetze und den Planungen der Landesregierung zur Reduzierung fossiler Energien gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung umfassen die aktuellen Energiequellen der Fernwärmenetze, den Anteil erneuerbarer Energien, sowie die gesetzlichen Grundlagen für den Anschluss an Fernwärmenetze. Es wird darauf hingewiesen, dass konkrete Planungen zur Reduzierung fossiler Energien noch nicht vorliegen.