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HessenKleine Anfrage

❓ Kommunale Wärmeplanung nach Hessischem Energiegesetz – Teil I

1. August 2023Dokument 20/11450 · WP 20Hessen
Rolf Kahnt
WärmeplanungHessisches EnergiegesetzKommunenDekarbonisierungEnergieeffizienz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Rolf Kahnt thematisiert die Verpflichtung hessischer Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß dem Hessischen Energiegesetz. Ab dem 29. November 2023 müssen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern diese Planung umsetzen und fortlaufend aktualisieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Gemeinden in Hessen mit mehr als 20.000 Einwohnern sowie deren Wärmeversorgungsunternehmen. Die Regelung betrifft über 50% der hessischen Bevölkerung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, zur Anzahl der betroffenen Kommunen, zu den Umsetzungsmodalitäten und zu den Ergebnissen von Pilotprojekten gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat keine Informationen über den Stand der Wärmeplanung in den Kommunen, da keine Berichtspflicht besteht. Es wird angenommen, dass die meisten Kommunen eine Kombination aus eigenem Personal und externen Dienstleistern nutzen. Eschwege und Dreieich nehmen an Pilotprojekten zur Kostenübernahme teil.

Quelle: Hessen, Dokument 20/11450, Wahlperiode 20, eingereicht 1. August 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.