❓ Dokument 20/11456
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Praxis der Ausstellung von Prüfungszeugnissen auf selbstgewählte Vornamen thematisiert. Die Fragesteller hinterfragen die rechtlichen Grundlagen und die Vorgehensweise der Landesregierung in Bezug auf die Geschlechtszugehörigkeit und die Namensänderung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind transsexuelle, intersexuelle und nichtbinäre Personen sowie Hochschulmitarbeiter, die amtliche Dokumente ausstellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den Kriterien zur Feststellung des Geschlechts bei der Geburt, der wissenschaftlichen Grundlage für die Geschlechtszugehörigkeit und der Unterweisung von Hochschulmitarbeitern bezüglich der Ausstellung von Dokumenten auf selbstgewählte Vornamen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und erklärt, dass Hochschulen unter bestimmten Voraussetzungen Dokumente auf selbstgewählte Vornamen ausstellen können. Es wird betont, dass die Entscheidung nicht allein auf Eitelkeiten basieren darf.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert ein aktuelles gesellschaftliches und rechtliches Thema, das sowohl Unterstützung als auch Kritik erfährt. Die Diskussion über Geschlechtsidentität und Namensänderungen ist politisch brisant und hat Auswirkungen auf die Rechte von Betroffenen.