❓ Dokument 20/11506
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Tobias Eckert thematisiert die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, die durch die StVO-Novelle von 2021 ermöglicht wurde. Es wird untersucht, warum viele kommunale Straßenverkehrsbehörden diese Möglichkeit bislang nicht nutzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Radfahrer in Hessen sowie die zuständigen kommunalen Straßenverkehrsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Umsetzung der StVO-Novelle, zur Kommunikation mit den Straßenverkehrsbehörden und zu den Maßnahmen der Landesregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Daten zur Anzahl der freigegebenen Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung. Es wird jedoch betont, dass die zuständigen Behörden eigenverantwortlich handeln und die Möglichkeit zur Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer geprüft werden sollte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Notwendigkeit auf, die Regelungen zur Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung zu fördern, um die Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen. Es gibt jedoch keine konkreten Zahlen zu bereits umgesetzten Maßnahmen.