❓ Dokument 20/1152
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die prekäre Situation der Heilmittelberufe in hessischen Kliniken, insbesondere im Hinblick auf Vergütung und Personal. Es wird auf die Unterschiede zwischen angestellten und freiberuflich tätigen Heilmittelerbringern eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten in Heilmittelberufen, insbesondere in hessischen Kliniken wie dem Universitätsklinikum Gießen-Marburg, sowie die Patienten, die auf diese Dienstleistungen angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Beschäftigten in Heilmittelberufen, den tariflichen Bestimmungen zur Vergütung und den Auswirkungen von Entgeltsteigerungen und Höchstpreisfestsetzungen auf die Vergütungssituation gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass die Anzahl der Beschäftigten in Heilmittelberufen nicht erfasst wird. Die Vergütung erfolgt nach Tarifverträgen, und es wird festgestellt, dass Entgeltsteigerungen und Höchstpreisfestsetzungen keine Auswirkungen auf die DRGs oder das angestellte Personal haben.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Vergütung und zur Fachkräftesicherung in der Gesundheitsversorgung auf. Die Landesregierung betont die Bedeutung von Fachkräftesicherung und Tarifautonomie, was in der politischen Diskussion sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorruft.