❓ Dokument 20/1153
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Situation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Hessen thematisiert, die aufgrund fehlender Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit Honorarabzügen rechnen müssen. Es wird auf die Bedenken der Ärzteschaft hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der nicht angeschlossenen Ärzte, den Gründen für die fehlende Anbindung und den finanziellen Auswirkungen auf die Praxen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren 1.220 Betriebsstätten in Hessen nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Die Mehrheit der nicht angeschlossenen Praxen sind Psychotherapeuten, die Bedenken bezüglich Datenschutz äußern. Die Landesregierung sieht die Sicherheitsstufe der Telematikinfrastruktur als ausreichend an.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Spannungen zwischen der gesetzlichen Verpflichtung zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur und den Bedenken der Ärzteschaft. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Honorarabzüge zu einem vorzeitigen Ruhestand älterer Praxisinhaber führen werden.