❓ Unterstützung für Taubblinde
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den Maßnahmen der Hessischen Landesregierung zur Unterstützung taubblinder Menschen. Es werden Fragen zur Anzahl der Betroffenen, zum Assistenzbedarf und zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind taubblinde Menschen in Hessen, deren spezifische Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe im Alltag thematisiert werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere zentrale Fragen: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wie viele taubblinde Menschen gibt es in Hessen, wie wird der Assistenzbedarf sichergestellt und welche weiteren Unterstützungsbedarfe sieht die Landesregierung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung hat Maßnahmen zur Unterstützung taubblinder Menschen in Form einer Studie in Auftrag gegeben. Diese soll die Bedürfnisse und den Unterstützungsbedarf ermitteln. Derzeit gibt es keine genauen Zahlen zu taubblinden Menschen in Hessen, da es kein Erhebungsinstrument gibt. Die Landesregierung verweist auf das Bundesteilhabegesetz, das Leistungen zur sozialen Teilhabe regelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern eine Klärung der Unterstützungsmöglichkeiten für taubblinde Menschen. Die Landesregierung hat eine Studie in Auftrag gegeben, um den Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass die genaue Zahl der taubblinden Menschen in Hessen nicht bekannt ist.