❓ Beauftragung von Gutachten, Beratunsleistungen oder fachlichen Einschätzungen
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Beauftragung von Gutachten und Beratungsleistungen durch das Ministerium der Finanzen thematisiert. Die Fragesteller möchten detaillierte Informationen zu den beauftragten Leistungen und den damit verbundenen Kosten erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten des Hessischen Landtags sowie das Ministerium der Finanzen, das die Gutachten und Beratungsleistungen in Auftrag gibt.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den konkreten Leistungen, den Kriterien für die Kostenvolumina, der öffentlichen Ausschreibung der Leistungen sowie den Gründen, warum diese nicht vom Ministerium selbst erbracht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministeriums beinhalten Informationen zu den beauftragten Leistungen, den Kosten und den Gründen für die externe Beauftragung. Es wird auf die Notwendigkeit speziellen Know-hows hingewiesen, das nicht dauerhaft im Ministerium vorgehalten werden kann.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Ausgaben für Gutachten und Beratungsleistungen im Ministerium der Finanzen erheblich sind, mit einem finanziellen Einzelvolumen von 2.142 € bis 1.490.394 €. Das Ministerium hat auf frühere Anfragen verwiesen und erklärt, dass die gewünschten Angaben in einer nicht veröffentlichten Version vorliegen.