❓ Dokument 20/11569
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Ausgaben für Sicherheitsdienstleistungen in hessischen Asylunterkünften. Es wird untersucht, welche Vorschriften und Richtlinien für den Einsatz von Security-Personal gelten und welche Kosten in den letzten Jahren angefallen sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylsuchende in Hessen, die in Unterkünften untergebracht sind, sowie die Kommunen und Landkreise, die für die Sicherheit in diesen Einrichtungen verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den bestehenden Verordnungen und Richtlinien für Sicherheitsdienstleistungen in Asylunterkünften gestellt, sowie zur Höhe der Kosten und zur Überwachung der Leistungserbringung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung umfasst Informationen zu den Kosten für Sicherheitsdienstleistungen in den Jahren 2016 bis 2022. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Überwachung der Sicherheitsdienste festgestellt. Statistische Daten zu kommunalen Unterkünften liegen nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und zu den Kosten der Sicherheitsmaßnahmen in Asylunterkünften auf. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Erfassung von Kosten in kommunalen Einrichtungen, was die Nachvollziehbarkeit der Ausgaben erschwert.