❓ Dokument 20/11574
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Bijan Kaffenberger (SPD) thematisiert die geplanten Änderungen in der Abiturverordnung Mathematik für das Schuljahr 2029, insbesondere die Einschränkungen bei der Nutzung von Taschenrechnern. Der Kultusminister erläutert die Hintergründe und die Vereinheitlichung der Regelungen durch die Kultusministerkonferenz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Schulen in Hessen, die sich auf die neuen Regelungen zur Nutzung von Taschenrechnern in den Abiturprüfungen einstellen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bewertung der Einigung der Kultusministerkonferenz, zu den nicht mehr erlaubten Funktionen von Taschenrechnern und zur Unterstützung der Schüler bei der Anschaffung neuer Geräte gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Kultusministers beschreibt die neuen Regelungen zur Nutzung von wissenschaftlichen Taschenrechnern und modularen Mathematiksystemen ab 2030. Es wird erklärt, welche Funktionen erlaubt sind und welche nicht, sowie die Gründe für diese Entscheidungen.
⚡ Einordnung
Die Änderungen sollen die Vergleichbarkeit der Abiturprüfungen in Deutschland erhöhen. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit geeigneter Taschenrechner.