❓ Dokument 20/11594
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Qualifikation von Dolmetschenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen thematisiert. Es wird hinterfragt, ob die Sprachkompetenz der eingesetzten Dolmetschenden ausreichend überprüft wird und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Dolmetschende, Übersetzungsbüros, die Landesregierung sowie die Personen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen betreut werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Überprüfung der Sprachkompetenz von Dolmetschenden gestellt, insbesondere ob die Landesregierung sicherstellen kann, dass nur qualifizierte Dolmetschende eingesetzt werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung führt aus, dass aufgrund der hohen Anzahl an Einsätzen nicht ausschließlich auf diplomierte Dolmetschende zurückgegriffen werden kann. Beschwerden über Sprachkompetenz werden durch das zuständige Fachdezernat geprüft, und bei Vertragsverletzungen erfolgt ein Ausschluss von weiteren Einsätzen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Qualitätssicherung in der Dolmetscherdienstleistung auf und thematisiert mögliche Risiken durch unzureichend qualifizierte Dolmetschende. Dies könnte Auswirkungen auf die Kommunikation und Integration von Geflüchteten in Hessen haben.