❓ Dokument 20/11604
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die rechtliche Situation zu Doppel- und Vielehen in Hessen thematisiert. Es wird auf Medienberichte eingegangen, die von Fällen in Nordrhein-Westfalen berichten, in denen vieleheliche Ehen anerkannt wurden. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Haltung der Landesregierung zu diesen Fällen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Ehegatten in Vielehen, insbesondere in Bezug auf den Familiennachzug, sowie die Landesregierung von Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie die Hessische Landesregierung zu Doppel- und Vielehen steht und ob sie plant, gegen diese rechtlich vorzugehen. Zudem wird nach staatlichen Unterstützungen für Zweitfrauen und deren Kinder gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung stellt klar, dass Doppel- und Vielehen nach deutschem Recht nicht anerkannt werden und ein Nachzug von Zweitehegatten ausgeschlossen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Vielehen den Staatsanwaltschaften obliegt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft rechtliche und gesellschaftliche Fragen zur Anerkennung von Vielehen auf. Es gibt unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema, und die Diskussion könnte Auswirkungen auf die Integrationspolitik in Hessen haben.