❓ Dokument 20/11616
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie Krankenhäuser in der ambulanten Versorgung in Hessen eingesetzt werden können, insbesondere wenn eine ausreichende ärztliche Versorgung nicht gewährleistet ist. Es wird auf die relevanten Paragraphen des Sozialgesetzbuches verwiesen, die die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur ambulanten Behandlung regeln.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Patienten in Hessen, die auf ambulante medizinische Versorgung angewiesen sind, sowie die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl und Begründung von Ermächtigungen für Krankenhausärzte zur ambulanten Versorgung gestellt sowie zur Bearbeitungszeit von Anträgen und deren Auswirkungen auf die Planungssicherheit der Krankenhäuser.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung zeigen, dass seit 2014 eine Entwicklung der Ermächtigungen dokumentiert wurde. Es gab 464 Ermächtigungen im Jahr 2014, 469 im Jahr 2023. Anträge auf Ermächtigungen nach § 116a wurden nicht gestellt. Die Bearbeitungszeit für Ermächtigungen beträgt zwischen sechs und zehn Wochen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen und Möglichkeiten der ambulanten Versorgung in Hessen, insbesondere in Zeiten von Ärztemangel. Die Ergebnisse könnten Auswirkungen auf die zukünftige Planung und Organisation der Gesundheitsversorgung im Land haben.