❓ Dokument 20/1162
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert Cybergrooming, das als gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen über digitale Plattformen definiert wird. Die Abgeordneten fragen nach den Erkenntnissen der Landesregierung zu diesem Phänomen und den damit verbundenen Risiken für Kinder und Jugendliche.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere Kinder und Jugendliche in Hessen, die digitale Medien nutzen, sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fordern Informationen über die Erkenntnisse der Landesregierung zu Cybergrooming, Fallzahlen, Dunkelziffern und die Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beschreibt Cybergrooming als ein wachsendes Problem, das durch die Digitalisierung verstärkt wird. Es gibt keine separaten Fallzahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik, und die Dunkelziffern sind unbekannt. Die Bearbeitung erfolgt durch Fachkommissariate für Sexualdelikte, jedoch sind detaillierte Personalzahlen nicht verfügbar.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die wachsende Besorgnis über die Sicherheit von Kindern im Internet. Es wird deutlich, dass die Landesregierung Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention ergreift, jedoch die genauen Fallzahlen und Dunkelziffern unklar bleiben, was die Dringlichkeit des Themas unterstreicht.