Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/1163

17. Juli 2026Dokument 20/1163 · WP 20Hessen
Manuela Strube, Ulrike Alex, Elke Barth, Nancy Faeser, Karina Fissmann, Kerstin Geis, Nadine Gersberg, Lisa Gnadl, Karin Hartmann, Heike Hofmann, Angelika Löber, Regine Müller, Dr. Daniela Sommer, Sabine Waschke
Loverboy-MethodeProstitutionOpferHessenMenschenhandel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird die Loverboy-Methode behandelt, bei der junge Männer gezielt Kontakt zu minderjährigen Mädchen und jungen Frauen aufbauen, um sie in die Prostitution zu führen. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Situation in Hessen und die Maßnahmen der Landesregierung zu erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem minderjährige Mädchen und junge Frauen in Hessen, die durch die Loverboy-Methode in die Prostitution gezwungen werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller bitten um Informationen über die Erkenntnisse der Landesregierung zu diesem Phänomen, Fallzahlen, Dunkelziffern, polizeiliche Erfassung, Weiterbildung von Polizisten und Staatsanwälten sowie soziale Hilfen für die Betroffenen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt, dass die Loverboy-Methode in Hessen bekannt ist und gibt an, dass die Fallzahlen nicht separat erfasst werden. Es wurden 2016 fünf Fälle und in den Jahren 2017 und 2018 jeweils vier Fälle registriert. Die Opfer waren zwischen 18 und 23 Jahre alt. Die Landesregierung sieht einen hohen Bedarf an Aufklärung und Unterstützung für die Betroffenen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage verdeutlicht die Problematik des Menschenhandels und der Zwangsprostitution in Hessen. Die Landesregierung wird aufgefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens zu ergreifen und die Aufklärungsarbeit zu intensivieren.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1163, Wahlperiode 20, eingereicht 9. September 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.