❓ Dokument 20/11639
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Umsatzsteuer auf die Einnahmen der hessischen Spielbanken thematisiert. Es wird erläutert, wie die Abgabenlast und die Besteuerung der Spielbanken in Hessen geregelt sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Betreiber der hessischen Spielbanken sowie die Finanzbehörden, die die Umsatzsteuer erheben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, zu den Abgaben und zur Handhabung der Umsatzsteuervoranmeldungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Ministers der Finanzen erklärt, dass die Umsatzsteuer auf den Glücksspielumsätzen nach dem Entgelt bemessen wird und dass die Abgabenlast der Spielbanken in Hessen insgesamt 75 % der Bruttospielerträge beträgt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort thematisieren die steuerliche Belastung der Spielbanken und deren wirtschaftliche Tragfähigkeit, was in der politischen Diskussion um Glücksspielregulierungen von Bedeutung ist.