Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageSPD

Dokument 20/11676

12. Juli 2026Dokument 20/11676 · WP 20Hessen
Florian Schneider
TierschutzKupierenHundeGesetzVeterinärbehörde
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser Kleinen Anfrage wird das Thema des Kupierens von Hunden behandelt, das in Deutschland verboten ist. Es wird auf die gesundheitlichen und kommunikativen Einschränkungen eingegangen, die durch das Kupieren entstehen, sowie auf die Problematik des illegalen Kupierens und der Ausstellungen kupierter Hunde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Hunde, Hundezüchter, Tierschutzverbände und die zuständigen Veterinärbehörden in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl illegaler Kupiervorgänge, zur Prävention durch das Land Hessen und zur Überwachung des Kupierverbots gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat seit 2018 keine Fälle von illegalen Kupiervorgängen oder Ausstellungen kupierter Hunde registriert. Die Überwachung erfolgt durch die Veterinärämter, die bei Verdachtsfällen Kontrollen durchführen.

⚡ Einordnung

Das Thema ist politisch relevant, da es um den Tierschutz und die Einhaltung von Gesetzen geht. Tierschutzverbände kritisieren die fortdauernde Praxis des Kupierens und fordern stärkere Maßnahmen zur Bekämpfung des Kupiertourismus.

Quelle: Hessen, Dokument 20/11676, Wahlperiode 20, eingereicht 30. Oktober 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.